UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

Monatsbericht 12/09

 

Wohn-Riester

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Startseite Archiv Artikel 2009 Wohnraumförderung durch die L-Bank Baden-Württemberg
Wohnraumförderung durch die L-Bank Baden-Württemberg

(Änderungen ab 01.07.2009)

Im Rahmen der Eigentumsförderung gewährt das Land durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank (L-Bank) zinsvergünstigte Darlehen. Es wird der Bau und Erwerb von neuem Wohnraum sowie der Erwerb von gebrauchtem Wohnraum gefördert. Wohnraum gilt innerhalb von vier Jahren nach Fertigstellung als neu, unabhängig davon, ob es sich um einen Ersterwerb oder einen Gebrauchterwerb handelt. Die Förderhöhe orientiert sich danach ob es sich um Altbau oder Neubau handelt und nach der Zahl der Kinder. Um regionalen Preisunterschieden Rechnung zu tragen, ist die Darlehenshöhe nach Gebietskategorien gestaffelt.

Das "Z15-Darlehen" ist über einen Zeitraum von 15 Jahren im Zins verbilligt. Die anfängliche Zinsverbilligung beträgt seit 1.7.2009 2,25% p.a.

Mit dem sogenannten Optionsdarlehen wird die wachsende Familie unterstützt. Das Optionsdarlehen ist ein Kapitalmarktdarlehen das mit der Option verbunden ist, für jedes innerhalb von sechs Jahren hinzukommende Kind eine Förderung zu erhalten. Diese Förderung kann zur Reduzierung der monatlichen Belastung oder zu Tilgung der Restschuld eingesetzt werden.

Vorhaben in Ortszentren erhalten einen Förderzuschlag, denn ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet. Besonders berücksichtigt werden in der Eigentumsförderung außerdem neuartige Konzepte des innovativen Wohnungsbaus, der ökologischen Bauausführung und der barrierefreien Gestaltung des selbst genutzten Wohneigentums.

Die Prüfung, ob bei einem Kauf -bzw. Bauvorhaben zinsgünstige Fördermittel durch die L-Bank für den Kunden in Frage kommen wird bei jeder Finanzierungsanfrage durch uns geprüft. Die Einbindung der Förderdarlehen in den Gesamtfinanzierungsplan und die umfangreiche Antragstellung bei der L-Bank ist Teil unserer Beratungstätigkeit.

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