| Wohnraumförderung durch die L-Bank Baden-Württemberg |
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(Änderungen ab 01.07.2009) Im Rahmen der Eigentumsförderung gewährt das Land durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank (L-Bank) zinsvergünstigte Darlehen. Es wird der Bau und Erwerb von neuem Wohnraum sowie der Erwerb von gebrauchtem Wohnraum gefördert. Wohnraum gilt innerhalb von vier Jahren nach Fertigstellung als neu, unabhängig davon, ob es sich um einen Ersterwerb oder einen Gebrauchterwerb handelt. Die Förderhöhe orientiert sich danach ob es sich um Altbau oder Neubau handelt und nach der Zahl der Kinder. Um regionalen Preisunterschieden Rechnung zu tragen, ist die Darlehenshöhe nach Gebietskategorien gestaffelt. Das "Z15-Darlehen" ist über einen Zeitraum von 15 Jahren im Zins verbilligt. Die anfängliche Zinsverbilligung beträgt seit 1.7.2009 2,25% p.a. Download Broschüre als PDF |

