UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

Monatsbericht 12/09

 

Wohn-Riester

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Startseite Archiv Artikel 2008 Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Die IG Metall hat sich mit Gesamtmetall am 22. April 2006 auf einen bundesweiten Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) geeinigt. Er löst den bisherigen Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (VWL) ab.


Der Anspruch auf die Arbeitgeberzulage beträgt 319,08 € für jeden Beschäftigten im Jahr, für Auszubildende (Azubis) 159,48 € und für Teilzeitbeschäftigte anteilig je nach Arbeitszeit.

Beschäftigte, tarifgebundene Arbeitnehmer können zwischen drei Anlagearten wählen:
1. Einzahlung in einen privaten Altersvorsorgevertrag des Beschäftigten; dieser Vertrag muss gem. § 10 a, § 82 ff. EStG (also den Bestimmungen zur "Riester-Rente") förderfähig sein.
Bei dieser Wahl fällt die Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage weg. Dafür kann die Zulagenförderung ganz oder teilweise, je nach Einkommen und Sparbetrag, in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass im Falle einer sozialen Bedürftigkeit die Sparguthaben nicht angerechnet werden oder pfändbar sind, der Sparer aber keine Möglichkeit hat, seiner Finanzmisere durch Entnahme des Guthabens zu entgehen. Die späteren Entnahmen in Form von teilweiser Kapital- und/oder lfd. Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
2. Umwandlung des Anspruchs gemäß Tarifvertrag durch Entgeltumwandlung in eine arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgungszusage des Arbeitgebers, Zusätzlich sind hier die späteren Entnahmen (Kapital- und/oder Rentenzahlungen voll steuerpflichtig und gerade für die, die schon wenig Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung haben und deshalb pflichtversichert sind, noch zusätzlich mit dem vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Handelt es sich um ein „Rürup-Modell“, sind die Leistungseinschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers und zugunsten des Anlageinstituts noch gravierender.
oder
3. Annahme des Angebots einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungszusage (Betriebsrente) in entsprechender Höhe, wenn dies durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung ermöglicht wird. Betriebsrat und Arbeitgeber können auch vereinbaren, dass diese Zusage verbindlich für alle Beschäftigten oder bestimmte Beschäftigtengruppen gilt; eine Einzahlung in individuelle "Riester"-Verträge ist dann nicht möglich.

Wer hier noch in eine Versicherungslösung empfohlen wird, verliert aufgrund dieser unflexiblen Geldanlage evtl. viel Geld.
DER SPIEGEL bezeichnete im März 1998 unter der Überschrift "Legaler Betrug?" die Lebensversicherung als "Renditegrab".
Ein weiterer Punkt ist auch, dass nach verschiedenen Erhebungen Versicherungen, die eine Laufzeit von 12 - 30 und mehr Jahren haben, je nach Laufzeit zwischen 12% und bis zu 76% vorzeitig und mit grossen Verlusten beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden. In der Zwischenzeit hat sich an der Situation für die Sparer nichts verbessert, seit 2004 im Bereich der bAV sogar verschlechtert.

Durch den Sparer muss eine laufende, mindestens jährliche Kontrolle des Vermögensaufbaus erfolgen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich hier von „Beratern“, nicht von „Verkäufern von Produkten“ ausführlich informieren und beraten lassen.
Zu Lasten der Arbeitgeber tut die Justiz das „Ihre“ noch dazu. Jeder Firmeninhaber ist hier gut beraten, wenn er sich Finanzexperten, Steuerberater und Juristen zu den Komplexen betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht, Tarifrecht und Rechtssprechung im Bereich bAV vor Einrichtung einer solchen holt, um evtl. existenzgefährdende oder sogar -zerstörende Risiken weitgehend zu vermeiden, auch wenn es sich nur um „Kleinbeträge wie VWL oder AVWL“ handelt.

Tipp / Hinweis / Hilfe
Folgendes ist zu beachten:
1. Beschäftigte, die bereits einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen haben, können diesen im Rahmen einer Übergangsregelung bis zu dessen Laufzeitende weiterhin besparen, sofern das sinnvoll ist. Bestehende Verträge mit Bausparkassen und Lebensversicherungen können in jedem Fall fortgeführt werden. Wenn bei einem solchen bestehenden Vertrag die Hälfte der (siebenjährigen) Laufzeit abgelaufen ist, kann auch noch ein Anschlussvertrag in der bisherigen Form bedient werden.

2. Verträge mit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zur Entschuldung (Rückzahlung für Bauspar- oder Hypothekendarlehen) können ebenfalls bis zu deren vollständiger Tilgung mit den für den Schuldner positiven Konsequenzen fortgeführt werden.

3. Beschäftigte, die älter als 57 Jahre sind, können ebenfalls einen Vertrag auf Grundlage der bisherigen VWL-Regelungen abschließen bzw. fortführen.

4. Der "alte" VWL-Tarifvertrag ist vom 01. Mai 2006 bis zum 30. September 2006 wieder in Kraft gesetzt worden. Neuverträge (also für Beschäftigte, die erstmals die 319,08 € geltend machen) können ab 01. Mai 2006 nur noch als AVWL-Verträge abgeschlossen werden - nicht mehr als bisherige VWL-Verträge. Der Anspruch auf die Leistung entsteht ab Geltendmachung durch den Beschäftigten. Die Zahlung wird jährlich fällig, spätestens im Dezember 2006. In diesen Fällen reicht es aus, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber den AVWL-Vertrag spätestens einen Monat vor dem Fälligkeitstermin vorlegt.

5. Der neue AVWL-Tarifvertrag tritt am 01. Oktober 2006 in Kraft.

Die IG-Metall hat dazu einen durchaus überlegenswerten Vorschlag:
Die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in einen Baustein für die Alterssicherung „AVWL“.

Ein freiwilliger Schritt zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge ist dringend nötig, um die künftigen Renteneinkommen zu sichern. Denn nach dem neuesten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung wird das Problem Altersarmut immer dringlicher. Das Nettorentenniveau wird von derzeit 52,7 Prozent auf 46,3 Prozent in 2019 und auf 43 Prozent (wovon eigentlich?) im Jahre 2030 sinken. Die gesetzliche Rente bleibt so zwar ein wichtiger Teil der Altersvorsorge, reicht aber für die Sicherung des Lebensstandards schon heute nicht mehr aus.

Ohne zusätzliche Vorsorge droht Altersarmut. Ein tariflich gesicherter Baustein für die zusätzliche Alterssicherung ist folglich für jung und alt ein Stück Zukunftsvorsorge. Wie aber könnte das funktionieren?

Die IG-Metall fordert drei Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Erstens soll die "Betriebsrente" ausgebaut werden: Der Arbeitgeber gibt für die 319 € eine wertgleiche Zusage auf eine Betriebsrente. Dieser Weg hat steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer. Diese werden aber bei genauer Betrachtung durch den Gesetzgeber mit immer neuen Änderungen, Einschränkungen und Verschlechterungen in der Spar- und Leistungsphase demontiert.

2. Zweitens soll die Nutzung der vermögenswirksamen Leistung im Rahmen der Entgeltumwandlung (Kapital- /Rentenversicherung) nach wie vor erhalten bleiben.

3. Es soll aber auch eine dritte Möglichkeit eröffnet werden: Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer die 319 € VWL in einen Riester-Rentenvertrag. Vom Staat erhält der Arbeitnehmer die so genannte Riesterförderung dazu - für die 319 € sind dies im Jahr 2006 etwa 40 € Grundförderung und weitere 49 € je Kind (bei einem Vorjahreseinkommen von rund 30.000 €). Wenn der Arbeitnehmer seinen Beitrag bis auf 4 Prozent (ab 2008) seines Vorjahreseinkommens aufstockt, erhält er sogar 114 € Grundförderung plus 138 € je Kind (2006/2007) und 154 € / 184 € ab 2008.

Die vorwiegend angebotenen Versicherungs(zwangs)produkte der Konsorten sind meiner Meinung nach nur eine Notlösung, da die lukrativen Möglichkeiten der Riesterrente über reine Fondssparpläne für junge Sparer sowie Banksparpläne für ältere Sparer ab 50 Jahren nicht angeboten werden oder durch eine Betriebsvereinbarung für die Versicherungslösungen ausgeschlossen werden. Fondsgebundene Versicherungen statt Fondssparplan sind hier meiner Meinung nach kein brauchbarer Ersatz.

Für alle drei genannte Modelle gilt:
Ein zusätzliches Standbein neben der gesetzlichen Rente für ein auskömmliches und stabiles Alterseinkommen ist für alle Arbeitnehmer notwendig. Aber meist wird nur auf die Vorteile, nicht aber gravierenden Nachteile in der Spar- wie der Leistungszeit hingewiesen. Der Finanzlaie ist hier schlichtweg überfordert. Hier sollten sich die Verantwortlichen im Betrieb zum Wohle - aber auch aus Haftungsgründen - ihrer Kollegen und Mitarbeiter unbedingt sachkundig machen.

Merke:
Die für Sie richtige Lösung und wie man das - auch bei geringen finanziellen Mitteln - bewerkstelligen  kann, zeigen Ihnen unabhängige Finanzexperten.
Lassen Sie sich nicht durch Schlagworte wie “das ist Gesetz“, „da können Sie Steuern sparen“ usw. für dumm verkaufen.
Denken Sie an die eingangs je nach Anlage erwähnten Auswirkungen.
Fordern Sie die Fachinformationen zur Spar- und Leistungsphase die Sie verstehen und die auf Ihren Bedarf zugeschnittene Sparform.
Lassen Sie sich nicht mit Prospekten und Allgemeinfloskeln abspeisen.
Nicht Sie sind unwissend, sondern der Berater / Verkäufer hat vielleicht selbst keine Ahnung und informiert Sie deshalb nicht richtig!
Fordern Sie Beratungsqualität!

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, daß sich daran auch nichts ändert. Doch bei einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter ist dieses Kapital Arbeitskraft in Gefahr oder nicht mehr vorhanden. Dann drohen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten - mitunter sogar der soziale Abstieg. Denn die gesetzlichen Leistungen allein reichen nicht mehr aus.