UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

Monatsbericht 12/09

 

Wohn-Riester

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Wohn-Riester

Personenkreis:
Grundsatz: alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen u. Beamte, Soldaten, Richter usw.

 

Zulagenarten:

Grundzulage als Förderberechtigter und für den Ehepartner bei eigenem Vertrag; 154 € Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind; 185 € bzw. 300 € ab Geburt 01.01.08.

 

Um die volle Zulagen zu erhalten müssen 4 % des Jahresbruttoeinkommens des Vorjahres abzgl. Zulagen zur Tilgung eingesetzt werden, max. 2.100 €. Jeder Förderberechtigter kann eine Tilgung bis 2.100 € p.a. inkl. Zulage als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung ob der mögliche Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug die gewährte Zulage übersteigt.

Nachgelagerten Besteuerung:
Ab Rentenbeginn ist das Konto bis zum 85. Lebensjahr zu gleichen Raten zu versteuern oder auf einmal zum Rentenbeginn mit einem Rabatt von 30 %.

Eigenheim:
Gefördert werden Darlehen, die der Eigentümer unmittelbar für den Bau oder Kauf einer Immobilie in Deutschland aufnimmt.
- muss nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt sein
- spätestens zum 68. Lebensjahr muss das Darlehen getilgt sein

 

Möglichkeiten für Wohn-Riester
(grundsätzlich nur zertifizierte Verträge)
 

1. Kapitalentnahme
Bis zu 75% oder zu 100% darf als Eigenkapital für die unmittelbare Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum aus einem bestehenden Riester-Sparvertrag entnommen werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase auch für die Entschuldung eines noch bestehenden Baufinanzierungsdarlehens.

 

2. Wohn-Riester-Bausparvertrag
Sowohl in der Ansparphase als auch in der Tilgungsphase zählen die Beiträge für einen zertifizierten Bausparvertrag zu den Beiträgen für einen Altersvorsorgevertrag und sind somit Riester-Zulagen berechtigt. In der Tilgungsphase dürfen die Wohn-Riester Beiträge ausschließlich der Tilgung dienen.

 

3. Bauspar-Kombikredit
Besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Bausparvertrag, der bei Zuteilung zur Tilgung dieses Kredits eingesetzt wird. Es muss eine unwiderrufliche Vereinbarung bestehen, dass das Vorausdarlehen durch diesen Bausparvertrag (zertifizierten Altersvorsorgevertrag) getilgt wird.

4. Wohn-Riester-Annuitätendarlehen

Bankdarlehen mit monatlicher Zins- und Tilgungsleistung. Die Wohn-Riester-Beiträge dürfen ausschließlich der Tilgung dienen.

 

Wie wird besteuert?
Für die steuerliche Förderung in der Ansparphase kommt es zu einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase.


Bildung eines Wohnförderkontos
Das Wohnförderkonto bildet das auf einem Riester-Vertrag enthaltene Altersvorsorgekapital als fiktive Größe ab. Dazu gehören Kapitalentnahmebeträge, jährlich geförderte Tilgungsleistungen und die erhaltenen Zulagen. Verzinsung mit 2% p.a. am Ende eines jeden Jahres. Das so ermittelte Förderkapital muss ab Rentenbeginn, spätestens ab dem 68. Lebensjahr, versteuert werden.

Sofortige Versteuerung:
30% Rabatt, 70% müssen mit dem persönlichen Steuersatz verteuert werden.

Jährliche Besteuerung:
100% des Wohnförderkontos werden durch die restlichen Jahre bis 85 geteilt. Der Jahresbetrag wird dann ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.