UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Landeswohnraum-Förderungsprogramm 2011 gestartet

Das Landeswohnraum-Förderungsprogramm 2011 ist am 3. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Förderangebote der sozial orientierten Wohnraumförderung des Landes sind weiterhin vornehmlich am Leitgedanken des Kinderlandes Baden-Württemberg ausgerichtet.

Wohnraum-Förderungsprogramm 2011

Daneben sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft. Staatliche Unterstützung muss deshalb dort ansetzen, wo die Voraussetzungen für die Entscheidung von Paaren, Kinder zu bekommen, geschaffen werden. Dies betrifft junge kinderlose Paare genauso wie Familien, in denen bereits Kinder vorhanden sind. Verfügbarer, angemessener und familienfreundlicher Wohnraum ist eine wesentliche Grundlage der Familienplanung. Dieser demografische Ansatz wird insbesondere unterstützt durch die Förderung barrierefreien Bauens und der barrierefreien und barrierearmen Gestaltung von Wohnraum.


Das Förderangebot unterscheidet zwischen der Eigentums- und der Mietwohnraumförderung. In beiden Förderbereichen gewährt das Land durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank) zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse.

Im Rahmen der Eigentumsförderung – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum – wird landesweit der Bau und der Erwerb neuen oder bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung unterstützt.

Zielgruppen der Förderung sind Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind sowie schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Junge kinderlose Paare werden in die Förderung einbezogen.

Die jeweilige Förderhöhe orientiert sich vor allem an der Zahl der Kinder.

Mit dem so genannten Optionsdarlehen wird die wachsende Familie unterstützt. Das Optionsdarlehen ist ein Kapitalmarktdarlehen, das mit der Option verbunden ist, für jedes später hinzukommende Kind eine Förderung zu erhalten, die zur Reduzierung der Annuität oder zur Tilgung der Restschuld eingesetzt werden kann. Das Optionsdarlehen ist ein Angebot sowohl an kinderlose junge Paare als auch an Familien mit Kindern, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Unabhängig davon können schwerbehinderte Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung spezielle Wohnbedürfnisse haben, landesweit eine Förderung erhalten.

Vorhaben in Ortszentren können einen Förderzuschlag erhalten, da dadurch ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet wird. Besonders berücksichtigt werden in der Eigentumsförderung außerdem neuartige Konzepte des innovativen Wohnungsbaus, ökologisch wirksame Bauausführungen, Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen und die barrierefreie Gestaltung des selbst genutzten Wohneigentums.

Förderanträge können ab sofort bei den Wohnraumförderstellen der Landratsämter und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise eingereicht werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.

Der Schwerpunkt der Förderpolitik des Landes Baden-Württemberg liegt weiterhin in der Förderung von Wohneigentum. Insgesamt stehen hierfür im Jahr 2011 31 Millionen Euro bereit.

Die Prüfung, ob und in welcher Höhe für den Kunden zinsgünstige Darlehen der L-Bank in Frage kommen und deren Beantragung ist Teil unserer Beratungstätigkeit.