UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Wie schnell kommen Bauherren an das beantragte Geld?

Viele Bauherren denken erst sehr spät an die Finanzierung und wundern sich dann, dass sie nicht schnell genug an ihr beantragtes Darlehen kommen.
Aus diesem Grund hier ein paar grundsätzliche Hinweise, die es zu beachten gilt:

Wenn der Darlehensvertrag unterschrieben ist, fließt noch lange kein Geld. Im Normalfall vergehen ca. 2-4 Wochen, bis die erste Darlehensauszahlung erfolgen kann, denn zunächst müssen noch einige Formalitäten erledigt sein. z.B. Zuerst führt der Weg zum Notar, um die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch zu veranlassen. Dazu muss der Notar die von der Bank vorbereitete Grundschuldbestellungsurkunde ausstellen und an die Bank als vollstreckbare Ausfertigung zurück senden. Der Darlehensnehmer erhält zeitgleich eine Kopie und weiß somit, dass dieser Vorgang abgeschlossen ist. Weiterhin muss der Notar dann beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch beantragen.


Normalerweise zahlt eine Bank erst aus, wenn die Grundschuld tatsächlich im Grundbuch eingetragen ist, doch das kann unter Umständen etwas länger dauern.
Der Gesetzgeber hat jedoch für solche Fälle eine Ersatzlösung zugelassen. „Notarbestätigung“ oder „notarielle Rangbescheinigung“ heißt das Zauberwort. Mit diesem Dokument bestätigt der Notar gegenüber der Bank, dass einer späteren im Rang richtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Allerdings stellen die Notare diese Bescheinigung erst aus, wenn im Grundbuchamt durch die Rechtspfleger ein bestimmter Bearbeitungsstand im Grundbuch hergestellt ist. Diesen Bearbeitungsstand kann ein Notar frühestens 10-14 Tage nach dem Antrag auf Eintragung der Grundschuld abfragen. 
Etwas einfacher funktioniert die Angelegenheit, wenn beim Immobilienkauf der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto gezahlt wird. In diesem Fall entfällt die Notarbestätigung.
Das gilt jedoch nur für die Zahlung des notariell vereinbarten Kaufpreises. Soll auch noch Geld für Renovierung oder Modernisierung ausgezahlt werden kommt der Darlehensnehmer ebenfalls nur über die eingetragene Grundschuld oder die Notarbestätigung an das Geld.  Ähnlich sieht die Situation beim Kauf eines Grundstücks mit anschließendem Hausbau aus. Für den Bau des Hauses zahlt die Bank nur dann Geld aus, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der Kaufpreis für das Baugrundstück beglichen ist.

Tipp:
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag für das Baugrundstück die Zahlung des Kaufpreises zu einem festen Termin auf ein Notaranderkonto oder Verkäuferkonto, wenn keine grundschulddinglichen Sicherheiten eingetragen sind. Stress und Ärger können so auf ein Mindestmaß reduziert werden. Für den Baufortschritt muss der Darlehensnehmer der Bank eine Auszahlungsanweisung und einen Bautenstandsbericht bzw. eine Rechnung vorlegen. Bautenstandsberichte müssen grundsätzlich durch den Bauleiter oder Architekten unterschrieben sein. Wenn es keine Beanstandungen der Belege durch die Bank gibt, wird das Geld ausgezahlt. Zahlungsempfänger kann der Darlehensnehmer oder das Bauunternehmen direkt sein. Es ist mit Banklaufzeiten von 2-5 Tagen zu rechnen. Nur eine telegrafische Anweisung sorgt für Überweisung am gleichen Tag, dafür sind allerdings ca. 20 Euro fällig. Die meisten Banken zahlen auch Summen bis zu 10.000 Euro blanko aus, wenn Geld für die Eigenleistungen oder aufgelaufene Rechnungen für Nebenkosten benötigt wird.

Grundsätzlich gilt:
Alle Formalitäten lassen sich umso einfacher abwickeln, je schlüssiger der Kosten- und Finanzierungsplan ausgeführt ist. Außerdem verlangen die Banken, dass der Darlehensnehmer zuerst sein Eigenkapital einsetzt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist der Wunsch der Bauherren, das Geld aus dem Darlehen in einer Summe ausgezahlt zu bekommen. Die Banken zahlen immer nur soviel Geld aus, wie gerade an Gegenleistung hergestellt bzw. angeschafft ist. Bei den dargestellten Abläufen handelt sich um Standardregeln.
Es gibt natürlich immer irgendwo auch seltene Ausnahmen, die aber nicht Gegenstand dieses Beitrages sein sollten. Bauherren machen sich das Leben mit den Auszahlungsmodalitäten leichter, wenn sie frühzeitig mit der Finanzplanung beginnen und einen präzisen Kostenplan vorweisen können. Dazu gehört auch eine detaillierte Aufstellung der Eigenleistungen, getrennt nach Material- und Lohnkosten.