UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Startseite Archiv Artikel 2008 Vorsicht bei positiven Einkünften
Vorsicht bei positiven Einkünften

Der Ehegatte eines in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten sowie seine Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem gewissen eigenen monatlichen Einkommen beitragsfrei mitversichert.
Die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung ist auf monatlich 400 Euro festgesetzt und wird seit dem 01.04.2003 nicht mehr automatisch angepasst bzw. geändert.
Der Grenzwert von 400 Euro p.m. gilt aber nur dann, wenn der Versicherte eine pauschal versteuerte und sozial versicherte Beschäftigung (z.B. Minijobber) ausübt.

Bei Familienangehörigen ohne ein Beschäftigungsverhältnis liegt die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung dagegen nur bei 350 Euro. Wer daher pro Monat positive Mieteinkünfte und / oder Kapitalerträge in Höhe von 351 Euro bezieht, ist nicht mehr im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung kranken- und pflegeversichert. Vorsicht also bei Vermögens- und Einkommensübertragung an Angehörige (Stichwort „Steuern sparen, egal was es kostet“ durch Ratschläge von angeblichen Vermögensberaterspezialisten.

TIPP:
Zinseinkünfte sind nur in dem Umfang auf die Einkommensgrenze in der Familienversicherung anzurechnen, in dem diese den Sparerfreibetrag einschließlich des Werbungskostenpauschbetrages übersteigen (Entscheidung des Bundessozialgerichtes - BSG - Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 13/02 R).

Ab 2007 ist dieser Sparerfreibetrag auf 750 Euro zzgl. WK-Pauschale verringert (s. vorh. Art. „Kürzung des Sparerfreibetrages ab 2007“). Lassen Sie sich unbedingt von Experten und nicht von Feierabendvermittlern beraten, damit Sie hier nicht in eine für Sie finanziell verheerende Risiko- und Kostenfalle geraten.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, dass sich daran auch nichts ändert. Doch bei einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter ist dieses Kapital Arbeitskraft in Gefahr oder nicht mehr vorhanden. Dann drohen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten – mitunter sogar der soziale Abstieg. Denn die gesetzlichen Leistungen reichen nicht mehr aus.

Wann sprechen wir darüber? Sehen Sie, wir haben viel vor. Heute und in Zukunft dürfen Sie von uns mehr erwarten als vom Durchschnitt: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde uns freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!