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Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Startseite Archiv Artikel 2007 Armutsfalle Pflege - Kinder zahlen für ihre Eltern
Armutsfalle Pflege - Kinder zahlen für ihre Eltern

Zitat Sommer 2006:
Prof. Bernd Raffelhüschen bezeichnet die Soziale Pflegeversicherung als die „Grösste Zeitbombe unserer Sozialsysteme“.

Immer noch geht jeder Dritte davon aus, dass er durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend abgesichert ist.

Dabei reicht der festgelegte Schutz der sozialen Pflegepflichtversicherung schon jetzt nicht aus. Dies gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die stationäre im Heim

Die Kosten der häuslichen Pflegeeinsätze durch geeignete und von sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung anerkannte Pflegekräfte werden pro Kalendermonat wie folgt erstattet:

Pflegestufe I    384,-- €
Pflegestufe II   921,-- €
Pflegestufe III    1.432,-- €

Niemand kann ausschließen, ein teurer Pflegefall zu werden. Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt!


Pflegekosten werden unterschätzt:
70 Prozent der heute über 55-Jährigen können im Alter benötigte Pflegeleistungen kaum aus der eigenen Tasche zahlen. Die Kosten dafür werden von den meisten unterschätzt:
Im Fall der Pflegestufe III fallen jährlich mehr als 40.000,-- € für eine professionelle Betreuung zu Hause an. Bereits heute müssen die Betroffenen trotz der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung davon rund 25.000,-- € selbst aufbringen.
Dabei reichen die Rente und das angesparte Vermögen in der Regel nicht aus, um die Pflege neben den üblichen laufenden Kosten zu bezahlen. Denn im höheren Alter ist ein Großteil des Vermögens bereits aufgezehrt.

Tritt dann der Ernstfall ein, übernimmt das Sozialamt zwar die Differenz. Hat der Betroffene aber Familie, muss diese einspringen. Entweder übernehmen nahe Angehörige die Pflege zu Hause oder sie werden vom Sozialamt zur Kasse gebeten, das je nach Einkommen einen Teil der Pflegekosten auf die Familie abwälzt.

Lösungsvorschläge:

Abschluß einer Pflegezusatzversicherung:

Anforderung an die Pflegezusatzversicherung.

Leistungen sollen sowohl für die stationäre als auch für die Häusliche Pflege gelten
Leistungen soll es für alle drei Pflegestufen geben (50% der Pflegebedürftigen sind akt. in Pflegestufe I eingestuft)
Keine Karenzzeit nach Erkennung der Pflegebedürftigkeit
Keine fortlaufende ärztliche Atteste über das Bestehen der Pflegebedürftigkeit
Ein Pflegezusatztarif sollte die Möglichkeit bieten, die Leistungen nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung an gestiegene Kosten anzupassen.
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