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Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Pflicht und Kür: Kfz-Versicherungen

Für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben! Eine Teilkasko-, Vollkasko- und Insassen-Unfallversicherungen ist dagegen freiwillig!

Rabatte auf den Versicherungsbeitrag dürfen Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung dafür (öfftl. Dienst, Beruf, Antialkoholiker, Garage, Wenigfahrer usw.) tatsächlich gegeben ist. Sonst erhalten Sie bei Aufdeckung falscher Angaben zu Recht empfindliche Vertragsstrafen.

Der Verursacher eines Kfz-Unfalls hat dem Geschädigten dessen Schaden zu ersetzen. Dafür tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 2,5 Millionen € für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten bis zu 7,5 Mio. €) und 500.000 € Sachschäden.

Versichern Sie aber immer die höchstmögliche Deckungssumme. Diese beträgt meist 50 Mio. € oder 100 Mio. € - die unbegrenzte Deckung wird bei Neuabschlüssen nicht mehr angeboten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und führt gegebenenfalls entsprechende Prozesse.

Merke:
Die Einstufung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt sowohl nach Regional- als auch nach Typklassen. Sie sind unterschiedlich für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sowie unterschiedlich für Beamte und „Normalsterbliche“ mit einer Vielzahl von Rabatten und Zuschlägen.

Beitragsrückerstattungen gibt es nicht mehr, dafür aber veränderte Beitragssätze (Schadenfreiheitsrabatte), unterschiedliche Rückstufungen nach einem Schaden - und das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich!

Durch die Wahl eines günstigen Fahrzeugtyps und einer günstigen Gesellschaft sind jährliche Einsparungen von einigen hundert € und langfristig mehrere tausend € möglich!

Es gibt zwei Arten von Kasko-Fahrzeugversicherungen: Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung, die dann die Teilkasko beinhaltet. Auch hier erfolgt eine Einstufung der Fahrzeuge nach Typklassen und Regionen. Beitragsnachlass (Rabatte) lässt sich durch Bremssysteme (ABS), Alarmanlagen, Wegfahrsperren oder auch durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen erzielen. Im Schadensfall wird generell der Zeitwert und keine Neuwertentschädigung bezahlt. Der Zeitwert ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und einer üblichen Gebrauchsdauer.
Wurde ein Neufahrzeug beschädigt, so hat der Geschädigte die Möglichkeit, eine Abrechnung des Schadens auf "Neuwagenbasis" zu verlangen. Dies ist nur möglich, wenn das Fahrzeug so erheblich beschädigt wurde, dass dem Geschädigten eine Instandsetzung und Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeugs nicht mehr zuzumuten ist. Neuwertigkeit eines Fahrzeugs liegt in der Regel vor, wenn es höchstens seit zwei Monaten in Gebrauch ist und noch nicht mehr als 1.000 km damit gefahren wurden.

Teilkaskoversicherung: Aus der Teilkasko erhält man das nötige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen, wenn am Fahrzeug ein Schaden durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch, Schmor- oder Haar- und Federwildschäden entstanden ist.

Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am KFZ, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder wenn Unbekannte das Fahrzeug beschädigt haben.

Tipp:
Wenn Sie in einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse (z. Bsp. 30%, SF 24) versichert sind, kann der Beitrag für die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als für eine Teilkaskoversicherung. Der Grund: In der Teilkasko werden keine Rabattstaffeln berücksichtigt. Sie zahlen in der Teilkasko immer den 100%-Beitrag, während Sie in der Vollkasko in der höchsten Schadenfreiheitsklasse nur noch 30 % des Grundbeitrages zahlen müssen. In diesem Fall oder wenn der Wert des KFZ in einem günstigen Verhältnis zum Beitrag steht, empfiehlt es sich die Vollkaskoversicherung beizubehalten.

Verträge zur Kfz-Versicherung können Sie jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres (entspricht meist dem Kalenderjahr) kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Kündigung sollte der Gesellschaft per Einschreiben zugesandt werden.

Insassenunfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung ist für den Verbraucher schlichtweg überflüssig.

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