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Am 1. August ist es soweit: Sie beginnen Ihre Berufsausbildung. Da kommt viel Neues auf Sie zu. Plötzlich erreicht Sie auch das Thema „ Versicherungen“: Denn Auszubildende müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden.
Aber Sie werden staunen, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um Sie bemühen. Bevor „Herr Kaiser“ nachdrücklich an der Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren.
Viele wichtige Hinweise haben wir hier schon für Sie zusammengestellt. Damit Sie die Versicherungen rasch einordnen können, sind Sie nach Priorität gekennzeichnet: *** = unverzichtbare Versicherung. ** = wichtige Versicherung, * = unwichtige bis überflüssige Versicherung.
Krankenversicherung *** Unfallversicherung ** Berufsunfähigkeitsversicherung *** Risikolebensversicherung * Privathaftpflichtversicherung *** Hausratversicherung ** Rechtschutzversicherung * Kfz-Versicherung * Altersvorsorge * Krankenversicherung ***
Mit Beginn der Ausbildung endet die bis dahin mögliche Versicherung als Familienangehöriger über einen Elternteil. Sobald Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, werden Sie nämlich eigenständigversicherungspflichtig. Sie können natürlich die Krankenkasse wählen, in der Sie bisher über Ihre Eltern versichert waren. Sie haben aber auch das recht, eine andere Kasse zu wählnén.
Wichtig ist: Sie müssen sich spätestens 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entscheiden. Sie haben vor Beginn Ihrer Ausbildung einen Favoriten? Kein Problem: Ihr Arbeitgeber meldet Sie in diesem Fall bei der favorisierten Krankaenkasse an. Lassen Sie aber die Frist nicht verstreichen. Sonst muss Ihr Chef Sie bei der Krankenkasse anmelden, bei der Sie zuletzt waren. Gab es keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, weil die Eltern privat versichert waren, kann der Arbeitgeber für Sie eine Krankenkasse auswählen. Weil Sie in der Ausbildung vermutlich wenig Geld haben, sollten Sie eine günstige Krankenkasse auswählen.
Übrigens: Eine gesetzliche Krankenkasse darf Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen. An die Wahl der Krankenkasse sind Sie 18 Monate gebunden. Erst danach können Sie wechseln. Ausnahme: Sie können früher wechseln, wenn die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht. Sollten Sie vorher eine private Krankenversicherung gehabt haben, können Sie diese mit Beginn der Versicherungspflicht außerordentlich kündigen.
Unser Tipp: Besser wäre es, Sie ließen die private Krankenversicherung als eine Anwartschaftsversicherung neben der gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen. Damit vermeiden Sie den Nachteil, dass Sie bei einem späteren Wechsel zurück in die private Krankenversicherung eine neuerliche Gesundheitsprüfung und Wartezeiten akzeptieren müssen. Das gilt ebenso für die Möglichkeit, die bisherige Vollversicherung in eine private Krankenzusatzversicherung umzuwandeln. Sie sollten sich dazu von dem privaten Krankenversicherer beraten lassen.
Die Versicherungspflicht setzt eine Ausbildung in Deutschland voraus. Absolvieren Sie Teile der Ausbildung im Ausland, sind Sie dennoch krankenversichert. Auszubildende erhalten bei Krankheit mindestens sechs Wochen ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter (Lohnfortzahlung). Danach steht Ihnen als gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld zu. Das entspricht 70% des Bruttolohnes, aber maximal 90 % des Nettolohnes.
Unser Tipp: Ein zusätzliches Krankenhaus-Tagegeld zu versichern ist nicht empfehlenswert, weil keine zusätzliche finanzielle Lücke bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entsteht.
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Unfallversicherung **
Beachten Sie bitte: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Auszubildende nur unzureichend, denn das Unfallrisiko ist durch sie ausschließlich im Ausbildungsbetrieb sowie auf dem Weg dorthin abgedeckt. Risiken aus Unfällen in der Freizeit oder beim Sport sind gar nicht abgesichert. Um das finanzielle Risiko zu begrenzen, etwa dass Sie durch einen Unfall lebenslang invalide werden, sollten Sie eine privat Unfallversicherung mit einer möglichst hohen Invaliditätsleistung abschließen, denn es sollt Ihnen im Falle der Invalidität bereits in jungen Jahren genügend Kapital für eine lebenslange Versorgung zur Verfügung stehen. Wir empfehlen eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 200.000 Euro. Zusätzlich sollten Sie eine Progression vereinbaren. Diese erhöht die Leistungen bei besonders schweren Unfällen deutlich. Günstige Anbieter verlangen für eine Unfallversicherung mit Progression etwa 10 Euro im Monat, bei Auszubildenden im Handwerk etwa 12 Euro.
Was Sie wissen sollten: Die Unfallversicherung tritt ausschließlich für Folgen eines Unfalls ein. In annähernd 90 % sind es aber Krankheiten, die zu schweren und dauerhaften Folgen führen. Doch diese Risiken werden nicht gedeckt. In solchen Fällen wäre eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzuraten. Mithin ist die Unfallversicherung „zweite Wahl“, wenn Sie sie mit einer Berufsunfähigkeit vergleichen. Denn diese deckt sowohl das Risiko des Unfalls als auch de Krankheit ab.
Falls Sie eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung haben, kann die Invaliditätssumme bei der Unfallversicherung reduziert und auf eine Progression verzichtet werden. Trotzdem zeigt sich häufig, dass durch eine unfallbedingte Invalidität einmalig hohe Kosten auftreten können. Die könnten Sie nicht oder nur sehr schwer von der Berufsunfähigkeitsrente bezahlen. Denken Sie beispielsweise an einen behindertengerechten Umbau des Hauses der Wohnung, den Umbau des Autos oder an die Anschaffung anderer medizinischer Hilfsmittel. Eine Unfallinvaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro ist dann meistens ausreichend.
Wichtig: Haben Sie eine Unfallversicherung, sollten Sie der Gesellschaft den Wechsel Ihrer „Berufsunfähigkeit“ von Schüler zum Auszubildenden unbedingt mitteilen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung ***
Durch schwere Krankheit oder einen schweren Unfall können auch schon Auszubildenden berufsunfähig werden. Trotzdem muss Ihr Leben gesichert werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für Sie eine unverzichtbare Versicherung, denn einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben Sie erst, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt haben. Doch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch danach bei Weitem nicht ausreichend.
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (meistens 50 %) berufsunfähig werden, also Ihren Beruf „auf Dauer“ nicht mehr ausüben können, zahlt die private Berufunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Unser Tipp: Versicherungsschutz unbedingt vereinbaren, solange Sie noch kerngesund sind, denn schon kleinerer Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständiger Vertrag oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die Kombination kann etwa bei Gründung einer Familie sinnvoll sein. Manchmal wird diese Kombinationslösung sogar günstiger angeboten, als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie genau auf die Versicherungsbedingungen. Die sind von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.
Folgende Konditionen sollten in den Bedingungen enthalten sein:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf andere Berufe zu verweisen. Das Thema ist zwar wichtig, darf aber auch nicht übertrieben werden. Eine Verweisung ist nur dann möglich, wenn der Verweisungsberuf aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebenseinstellung (insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist. So könnte man einen Arzt, Juristen oder Kaufmann nie in den beruf eines Pförtners verweisen. 6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert. Schlechtere Bedingungen sehen hier einen Zeitraum von drei Jahren vor. Hier können sich Ärzte unter Umständen schwer tun, eine Prognose über drei Jahre zu geben. Anerkennung ab Beginn: Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, warten die Versicherer zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Sobald weitere Berufsunfähigkeit attestiert wird, wird rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt. Es geht immerhin um die Zahlung von sechs Monaten zusätzlich. Rückwirkende Leistung: Wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet, sollte der Versicherer auch rückwirkend leisten. Gut sind Bedingungen, die eine rückwirkende Leistung bis zu drei Jahren vorsehen. Rücktrittsrecht maximal fünf Jahre: Der Versicherer sollte maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen) verletzt hat. Verzicht auf § 41 des Versicherungsgesetzes: der Versicherer sollte darauf verzichten, diese Recht in Anspruch zu nehmen, nämlich die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat. Darüber hinaus sind natürlich auch weitere Punkte zu beachten, wie z. B. der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Insbesondere in einer globalisierten Welt ist es durchaus üblich, dass Sie als Arbeitnehmer evtl. auch länger Auslandaufenthalte einplanen müssen. Diese sollten dann grundsätzlich auch mitversichert sein. Achten Sie also nicht nur auf einen möglichst günstigen Beitrag. Manche Versicherer begrenzen Berufsunfähigkeitsrenten für Auszubildende häufig in der Höhe der aktuellen Ausbildungsvergütung. Das ist meist jedoch nicht ausreichend. Sie sollten gleich für einen Schutz von mindestens 1.000 Euro Monatsrente sorgen. Die Laufzeit sollten Sie möglichst lang, idealerweise bis zum 65. Lebensjahr wählen. Nach Ende der Ausbildung passen Sie die Rente am besten schnell an.
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Risikolebensversicherung *
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit einer Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein, um Beiträge zu sparen. Die eigentliche Risikolebensversicherung ist für Auszubildende aber uninteressant. Sie dient ausschließlich der Hinterbliebenenversorgung im Todesfall und macht erst Sinn, wenn Sie Partner und Kinder haben, die Sie versorgen möchten. Dann ist eine Risikolebensversicherung als günstiger Risikoschutz empfehlenswert.
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Privathaftpflichtversicherung ***
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Wenn Sie Jemandem Schaden zufügen, haften Sie dafür in unbegrenzter Höhe. Vor allem bei Personenschäden geht das schell in die Hunderttausende. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen Forderungen. Wenn Sie unverheiratet und in Ausbildung sind, sind Sie bis zum Ende Ihrer ersten Berufsausbildung (erste Lehre oder erstes Studium) noch über Ihre Eltern haftpflichtversichert, wenn diese eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz nach Abschluss der Schule fällt meistens bis zu einem Jahr ebenfalls unter diese Regelung. Dasselbe gilt für Grundwehr- und Zivildienst während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
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Hausratversicherung **
Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel können Schaden am Eigentum verursachen. Die Hausratversicherung sorgt für Ersatz. Ihr Hab und Gut ist über die elterliche Hausratversicherung versichert, wenn Sie bei den Eltern leben. Gleiches gilt, wenn Sie zur Ausbildung „vorübergehend“ außerhalb des elterlichen Haushaltes leben, etwa in einem Wohnheim, (so genannte Außenversicherung). In diesen Fällen gilt auch keine zeitliche Einschränkung der Außenversicherung (sonst „höchstens drei Monate“).
Achtung: Die Außenversicherung ist in der Höhe begrenzt (Höchstentschädigung liegt in der Regel bei 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro). Eine eigene Hausratversicherung erscheint aber nur dann sinnvoll, wenn Sie wertvollen Haurat besitzen. Der Versicherungsschutz über die Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung erlischt, sobald Sie einen eigenen Haushalt einrichten. Aber auch hier gilt, dass die Entscheidung, ob Sie eine Hausratversicherung abschließen, vom Wert Ihres Besitzes abhängt.
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Rechtschutzversicherung *
Für Auszubildende ist der Abschluss einer Rechtschutzversicherung nicht empfehlenswert. Unverheiratete Auszubildende sind meist bis zur ersten Berufsunfähigkeit oder höchstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Eltern versichert. Vorausgesetzt, die haben eine Rechtschutzversicherung. Falls Sie ein Kraftfahrzeug haben ist dies aber nicht mehr über den Vertrag der Eltern mitversichert.
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Kfz-Versicherung *
Eine Kfz-Versicherung müssen Sie bei Zulassung eines Autos abschließen. Sie sollten das aber nicht auf Ihren Namen versichern. Fahranfänger müssen nahezu unbezahlbare Beiträge bezahlen. Besser: Versichern Sie das Auto als Zweitwagen eines Elternteils. Nach einigen Jahren können Fahrzeug und Versicherung übernommen werden. Wenn das Auto etwas älter ist und Schäden an ihm zu verkraften wären, bietet sich eine Teilkasko- oder womöglich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr an. Eine Kaskoversicherung rentiert sich nur bei teureren und relativ neuen Fahrzeugen.
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Altersvorsorge *
Wir empfehlen Ihnen: lassen Sie die Finger weg von Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Versicherungen. Versicherungsvermittler werden versuchen, Ihnen diese langfristigen „Sparverträge“ anzudienen. Diese handeln dabei aber vor allem eigennützig. Vermittler verdienen an diesen Versicherungen viel Geld. Stellen Sie sich vor: Die Beiträge der ersten 1-2 Jahre wandern häufig in die Taschen des Vermittlers. Diese Summen stehen Ihnen nicht für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge zur Verfügung. Und nachdem Sie die Abschlusskosten bezahlt haben, wird obendrein ein unbekannter Teil des Beitrags vom Versicherer als Verwaltungskosten abgezweigt. Wenn es um eine Kapitallebensversicherung geht, streicht der Versicherer noch einen Teil des Beitrags für den Todesfallschutz ein. Nur was am Ende noch übrig bleibt, wird mit einer Mindestverzinsung von zurzeit 2,75 % vom Versicherer angelegt. Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist wesentlich geringer. Versicherungsvermittler werden versuchen, Sie mit tollen Prognosen zum Versicherungsabschluss zu bewegen. Tatsache ist, dass Sie nur mit den garantierten Leistungen und nicht mit den lediglich in Aussichten gestellten Überschüssen rechnen können.
Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung/fondsgebundenen Rentenversicherung könnten Sie je nach Börsenlage zwar eine bessere Rendite erzielen als mit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung, weil der Sparanteil des Beitrages in einem oder mehrer Investmentfonds fließt, aber auch in diesem Fall werden Ihnen hohe Summen als Abschluss- und Verwaltungskosten abgeknöpft. Das schmälert die Rendite.
Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Fondspolicen sind als Sparform unattraktiv und unflexibel. Wenn Sie vorzeitig Geld brauchen, können Sie den Vertrag zwar kündigen, aber Sie kriegen nur den „Rückkaufswert“. Der liegt weit unter der Einzahlungssumme.
Unser Rat: Legen Sie Geld für die Altersvorsorge erst an, wenn Sie das wirklich können.
Konzentrieren Sie sich vorerst auf die wirklich wichtigen Versicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls Sie aber schon während der Ausbildung etwas für die Altersvorsorge zurücklegen können, informieren Sie sich über Investmentfonds und andere Sparformen der Banken. Guten Rat können Sie bei uns oder den Verbraucherzentralen einholen.
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