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Unfallversicherung (private und Berufsgenossenschaft "BG") |
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Vorneweg - Der Einschluss einer Dynamik sowie anderer Extras (z. Bsp. Unfalltagegeld, -Krankenhaustagegeld, -Genesungsgeld) ist nicht empfehlenswert. Die Unfallversicherung ist (auch als Ergänzung zu einer Dread Disease-Police), besonders dann wichtig, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden konnte, um finanzielle Einbussen bei Verlust der Arbeitskraft zumindest nach einem Unfall abzusichern.
Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität.
Diese bemisst sich nach der so genannten Gliedertaxe: Diese sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen als Geldleistungen feste %-sätze der Versicherungssumme vor (z. Bsp. kleiner Finger = 5%, auf einem Auge blind = 50 % der Invaliditätssumme).
Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Den Todesfallschutz benötigen jedoch nur diejenigen, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Hier ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung vorzuziehen.
Die Mitversicherung einer geringen Versicherungssumme für den Todesfall kann ratsam sein, da bei eindeutiger Invalidität diese als Vorauszahlung beantragt werden kann.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein %-satz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet.
Zudem sollte eine Progression vereinbart werden. Dadurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25 % Invalidität bis zu 225 % (bei 100 % Unfallinvalidität). Eine höhere Progression (z. Bsp. 500 % oder 1.000 %) ist nicht zweckmäßig. Stattdessen sollte die Grundversicherungssumme bei Invalidität angemessen hoch sein.
Von Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr rate ich grundsätzlich ab, weil sie zu teuer und für den Verbraucher unwirtschaftlich sind.
Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Grundsumme von mindestens 200.000 € versichern. Zusätzlich sollte eine Progression vereinbart werden. Bei dem Ernährer einer Familie richtet sich die Invaliditätsgrundsumme nach Alter und Einkommen.
Eine Faustregel lautet: Kapitalbedarf bei Vollinvalidität = Nettojahreseinkommen x 300 oder 200.000 Euro Kapital ergeben ungefähr 500 bis 800 Euro Monatsrente.
Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Invaliditätssumme eventuell entsprechend reduziert werden.
Die Prämien / Beiträge werden nach Gefahrengruppen berechnet: - Gefahrengruppe A für Berufe mit nicht körperlicher bzw. kaufmännischer Tätigkeit (Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft) - Gefahrengruppe B für alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit eingestuft - Gefahrengruppe K für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
Merke: Beitragsdifferenzen von 400% und mehr sind keine Seltenheit. Deshalb sollten Sie auch bestehende Versicherungen immer wieder auf Leistungsinhalte und Kosten prüfen! |