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Reise ins Ausland nie ohne den Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung. |
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Viele Versicherungen, die speziell für Reisen angeboten werden, sind überflüssig, da Versicherungsschutz bereits über andere Versicherungen besteht. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt Kosten, für die die gesetzliche Krankenkasse keinen Versicherungsschutz bietet oder die über die in Deutschland erstattungsfähigen Kosten hinausgehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in vielen Ländern nur eingeschränkten oder überhaupt keinen Schutz. In den Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden von den Krankheitskosten von der Krankenkasse nur so viel übernommen wie in dem Reiseland üblich sind.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn auf einer Auslandsreise (welche höchstens sechs Wochen dauern darf; für längere Auslandsaufenthalte bieten einige Gesellschaften gleichfalls Verträge an) etwas passiert. Sinnvoll ist der Abschluss auch für privat Krankenversicherte, da die private Krankenversicherung und auch die staatliche Beihilfe nur bedingt die im Ausland anfallenden Kosten übernehmen. Die Auslandskrankenversicherung kostet bei Jahresverträgen zwischen 3 € und 10 € pro Person und Jahr.
Reise Rücktrittskostenversicherung Diese zahlt, wenn aus wichtigem Grund wie z. Bsp. plötzlich eintretende schwere Krankheiten und Unfälle, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Brand des eigenen Büros oder Hauses, Verlust des Arbeitsplatzes, eine gebuchte Reise nicht antreten werden kann und der Reiseveranstalter Rücktrittsgebühren fordert. Die Versicherung leistet nicht in Fällen höherer Gewalt, wie z. Bsp. Bürgerkrieg, Kernunfall und Streik. Die Kosten richten sich überwiegend nach dem Reisepreis.
Reisegepäckversicherung Diese ist - aufgrund der Versicherungsbedingungen – wenig sinnvoll bis überflüssig. Besser ist es, teuren Hausrat oder Schmuck bzw. alles, was man nicht unbedingt braucht zu Hause oder im Bankschließfach zu lassen.
„Mallorca-Police“ (KFZ) Dies ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs (nicht nur auf Mallorca). Da bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im Europäischen Ausland in der Regel nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes gelten. Besser ist es, wenn dieser Schutz bereits in einer bestehenden deutschen Kfz-Versicherung oder Privathaftpflichtversicherung ohne Mehrbeitrag enthalten ist.
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