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Missbrauch von Kinderkonten - Finanzamt kontrolliert verschärft Übertrag des Elternvermögens auf Kinder |
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Nach einem Bericht von Financial Times Deutschland, hat die Finanzverwaltung ihre Beamten angewiesen, die Kapitalübertragung durch Eltern an ihre Kinder genau zu prüfen. Der familieninterne Transfer ist mit der Senkung des Sparerfreibetrags zu Jahresbeginn beliebt geworden.
Jedes Kind kann Kapitaleinnahmen von 8.501 Euro steuerfrei verbuchen. Gleichzeitig sinkt die Progression der Eltern auf das Einkommen, da Zinsen und Dividenden dann dem Kind zugerechnet werden. Der Fiskus wertet als Indiz für eine Übertragung abbrechende Kapitaleinnahmen der Eltern oder den Antrag einer Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder.
Ab dem Übertrag werden Zinsen und Dividenden steuerlich den Kindern zugerechnet. Damit diese Zuflussregelung wirkt, müssen Guthaben und Wertpapiere endgültig und ohne Widerrufsklausel den Besitzer gewechselt haben. Das gelingt nur, wenn Vater und Mutter für den Nachwuchs ein Depot auf deren Namen einrichten. Hinzu kommt ein Konto für Sohn oder Tochter, auf das die laufenden Erträge fließen.
Konkrete Anschaffungen sind erlaubt
Eltern dürfen das Vermögen für Minderjährige lediglich verwalten, aber nicht darüber verfügen. Konkrete Anschaffungen für das Kind sind aber erlaubt, beispielsweise der Kauf eines Mopeds oder eine Zimmereinrichtung. Nicht erlaubt ist hingegen, wenn sich die Eltern von dem Geld ein Auto kaufen, selbst wenn das nur einen geringen Anteil des Depotwerts ausmacht. Solche Einzelaktionen gefährden das gesamte Steuersparmodell.
Macht die Familie solche handwerkliche Fehler, wird das Modell rückwirkend nicht anerkannt. Die Zurechnung auf die Kinder wird für alle noch nicht verjährten Jahre rückgängig gemacht und führt zu kräftigen Nachzahlungen inklusive Steuerzinsen. Schon bei kleinen formalen Mängeln schlagen sich die Richter auf die Seite des Fiskus, wie aus einer Vielzahl von Urteilen hervorgeht. Besonders beim minderjährigen Nachwuchs schauen die Beamten ganz genau hin.
Da Anleger immer gläserner werden, bleiben solche Taten nicht mehr unentdeckt. Jahresbescheinigung und Kontenabfragen machen Kapitalbewegungen transparent.
Tipp: Über die steuerliche Seite hinaus ist zu berücksichtigen, dass Kinder mit einem monatlichen Einkommen oberhalb der 350,-- € Grenze gegen eigenen Beitrag in der Krankenversicherung zu versichern sind. Eine weitere Barriere bildet die „Kindergeldgrenze“ in Höhe von 7.680,-- € Einkommen, die bei Überschreitung die Kindergeldzahlung gefährdet.
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