UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Startseite Archiv Artikel 2006 Mehrwertsteuererhöhung 2007
Mehrwertsteuererhöhung 2007

Die zum Jahreswechsel anstehende Erhöhung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes von 16 auf 19 Prozent ist beschlossen. Mit den anderen Mehrabgaben bei Gebühren der „öffentlichen Hand“, der Erhöhung der Versicherungssteuer auf ebenfalls 19% sowie den Mehrbelastungen aus der „Gesundheitsreform“ werden dem Normalverdiener und Verbraucher rund 10% seines Nettolohns weniger zum notwendigen und täglichen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.


Deshalb heisst es jetzt schon, auf seine Finanzen zu achten und vorausschauend zu planen. Prüfen Sie deshalb jetzt schon alle ihre Ausgaben auf Kosten und mögliche Ersparnisse, z.B. bei Versicherungen. Preisunterschiede und somit Einsparungen bei oft sogar besseren Leistungen betragen schnell einige hundert Euro im Jahr. Geben Sie aber wegen der Steuererhöhung kein Geld aus für Dinge, die Sie nicht sofort oder in einem angemessenen Zeitraum brauchen.

Wenn Sie aber kaufen oder investieren, beachten Sie folgendes unbedingt:

Die rechtliche Situation ist eindeutig und besagt: Es kommt im Einzelfall darauf an, wann die einzelne Lieferung und Dienstleistung tatsächlich ausgeführt wird. Für alle Leistungen, die erst ab dem 01. Januar 2007 erbracht oder fertig gestellt werden, ist zwingend der dann geltende Steuersatz anzuwenden. Dabei ist es gleichgültig, ob noch im laufenden Jahr Anzahlungen geleistet werden oder gar die gesamte Leistung im Voraus bezahlt wird. Keine Rolle spielen auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und das Datum der Rechnung. Nur wenn eine Lieferung oder Dienstleistung noch im Jahr 2006 ausgeführt wird, gilt der aktuelle Steuersatz in Höhe von 16 Prozent.
Für einen Unternehmer bedeutet dies, dass in diesem Jahr eingenommene Vorauszahlungen für Leistungen in späteren Zeiträumen zunächst mit 16 Prozent zu versteuern sind. Sobald der Unternehmer die Leistung aber erbringt oder fertig stellt, muss er die Differenz zum dann geltenden Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nachträglich entrichten, das wäre also im aktuellen Fall eine Differenz von 3 Prozentpunkten. Je nach Vertragsgestaltung darf der Unternehmer diese Steuer dem Kunden dann noch nachträglich in Rechnung stellen.

Für Verträge, die in der Zeit vom 01. September bis 31. Dezember 2006 geschlossen werden, gibt es den Anspruch des Unternehmers auf nachträgliche Preiserhöhung allerdings nur, wenn die Nachzahlung der höheren Umsatzsteuer vertraglich festgelegt ist. Das ist zum Beispiel durch die Klausel gesichert: „Preis zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer“.

Tipp (1):
Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen sollte man vermeintliche Steuerspartipps mit Anzahlungen oder Vorauszahlungen gründlich hinterfragen und prüfen (lassen), bevor man eine Unterschrift unter irgendeinen Vertrag leistet. Das gilt insbesondere für teure Aufträge wie z.B. eine Urlaubsbuchung für 2007, einen Autokauf oder einen Hausbau. Denn die Frage, ob eine Leistung oder Teilleistung tatsächlich noch im alten Jahr erbracht wird, kann im Einzelfall an weitere Bedingungen geknüpft sein, zum Beispiel an eine Abnahme bei Bauleistungen. Ist die Baufertigstellung und Schlussabnahme erst 2007, muss auch die erhöhte Mwst. von 19% für die gesamten Baukosten, auch wenn sie teilweise noch 2006 erbracht wurden, bezahlt und für 2006 die Differenz von 16% zu 19% nachbezahlt werden. Das reisst ein ordentliches Loch in die Haushaltskasse.
Tipp (2):
Für Laien und steuerlich nicht versierte „Normalbürger“ ist es ratsam, einen Angehörigen eines der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereins hinzuzuziehen. Für die Kostenkalkulation bei Bausachen empfiehlt sich der Rat eines neutralen und unabhängigen Finanzexperten, bei Versicherungs- und Geldanlagen, Altervorsorge ebenfalls.

Tipp (3):
Meiden Sie Verkäufer, fragen Sie nach der beruflichen Qualifikation als Berater. Viele arbeiten zwar umsonst (vergeblich und nutzlos), aber niemals kostenlos!