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Ertrag und Höhe der Rente sind individuell vom Anleger sowie von der Anlageform abhängig.
Eine private Rentenversicherung ist nicht die einzige Anlageform, die der Gesetzgeber zur geförderten Altersvorsorge zulässt. Zur Wahl stehen Banksparpläne, Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne.
Die Entscheidung des Riester-Sparers für eine der Anlageformen ist zum Beispiel abhängig von Faktoren wie Risikobereitschaft oder Lebensalter. Wir stellen Ihnen beispielhaft Ertragschancen, aber auch Risiken vor.
Banksparplan für absolutes Sicherheitsdenken
Banksparpläne sind eine relativ sichere Form, das eigene Geld anzulegen. Gute Banksparpläne können, was die Rendite angeht, mit Rentenversicherungen mithalten - insbesondere bei mittleren und kürzeren Laufzeiten. Sie lohnen sich deshalb vor allem für ältere Sparer ab ca. dem 50.ten Lebensjahr und einer Anlagedauer von noch 15 bis 10 oder weniger Jahren. Durch die angegebene Verzinsung sind Banksparpläne transparent und zum Teil auch flexibler als andere Riester-Anlageprodukte. Hohe Anlaufkosten wie bei Rentenversicherungen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Ausgabeaufschläge wie bei Fondssparplänen entfallen bei den - allerdings wenigen - Anbietern dieser Sparform meist.
Bei dem Sparplan, den die Prüfer der Stiftung Warentest Ende 2005 auf Platz 1 unter 23 Banksparplänen einstuften (Banksparplan einer Sparkasse im Ruhrgebiet), bekommt zum Beispiel ein 30 Jahre alter Mann mit einem Jahresgehalt von 25.000 Euro bei zulagenoptimierter Anlage im Alter von 65 Jahren eine Monatsrente von knapp 405 Euro. Die von der Sparkasse berechnete durchschnittliche Jahresrendite des Sparplans beträgt knapp 4,46 Prozent. Allerdings kostet dieses Produkt den jungen Sparer indirekt eine Menge Geld in Form von nicht ausgenutzten Renditechancen über die lange Laufzeit.
Eine allein Erziehende im Alter von 40 Jahren mit einem 9 Jahre alten Kind (Kindergeld bis zum Alter von 25) und einem Jahresgehalt von 32.000 Euro bekommt beim Renteneintritt mit 65 bei zulagenoptimierter Anlage eine Rente von knapp 271 Euro. Ihre Rendite beträgt immer noch 4,37 Prozent pro Jahr, obwohl ihr Vertrag 10 Jahre kürzer läuft als im zuvor genannten Beispiel. Auch hier wird zugunsten der Sicherheit auf Rendite und Ertrag verzichtet.
Ein Mann, 50 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (16 und 21 Jahre alt, Kindergeld jeweils bis zum Alter von 25) mit einem Jahresgehalt von 40.000 Euro bekommt beim Renteneintritt mit 65 Jahren eine zusätzliche Altersrente von 150 Euro. Die durchschnittliche Jahresrendite liegt immer noch bei knapp über vier Prozent, obwohl sein Vertrag nur noch eine Laufzeit von 15 Jahren hat.
Lassen Sie sich aber nicht auf das Spiel mit den Prozentangaben ein. Wenn Sie 50 Euro haben und 50 Euro dazubekommen, beträgt dann die Förderung 50% oder 100%? Lösung: 50% wenn Sie die Gesamtsumme als Basis nehmen, 100% wenn Sie nur Ihr eigenes Geld als Berechnungsgrundlage heranziehen! Fragen Sie nach Euro und Cent des Ergebnisses, dann wissen Sie woran Sie sind!
Rentenversicherung - Pluspunkt Garantiezins?
Zweite Produktart sind die bereits betrachteten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen. Der größte Werbegag der Rentenversicherung ist die „garantierte Mindestverzinsung“. Die Versicherungsgesellschaften gewährleisten derzeit eine Verzinsung des Sparanteils von 2,75 Prozent, ab 2007 noch 2,25% p.a.. Allerdings gibt es diesen Zins nur auf den Sparbetrag nach Abzug der Kosten und nicht für den Bruttosparbetrag. Bleibt von Ihrem Beitrag nichts übrig, bekommen Sie eben garantiert 2,75% von „Nichts“. Versicherer haben das weitaus größte Angebot an Förderverträgen, was aber dem Verbraucher nicht hilft, da ein schneller und vernünftiger Überblick nicht möglich ist. Die Rendite der jeweiligen Produkte variiert sehr stark. Der größte Nachteil der geförderten Rentenversicherungen liegt in ihrer geringen Flexibilität. Zum einen ist der Rückkaufswert vor allem bei einem frühen Vertragsende sehr niedrig, was einen Wechsel unlukrativ macht. Zum anderen sind bei Versicherungen, anders als bei Bank- und Fondssparplänen, Einmalauszahlungen oft nicht möglich. Hinzu kommen doch erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten, die vom Kapital des Sparers abgezogen werden. Insofern sind Rentenversicherungen meist auch nichts für kurze Laufzeiten. Auch die Renditeerwartungen haben aufgrund der eher konservativen Anlagekriterien ihre Grenzen.
Nimmt man die beim Banksparplan genannten Beispielpersonen, kommen für die klassische Riester-Rentenversicherung folgende Rentenbeträge im Alter von 65 heraus (Grundlage ist der von der Stiftung Warentest ebenfalls positiv besprochene Riester-Rententarif eines deutschen Direktversicherers): Der 30-jährige Mann erhält eine Rente von 316 Euro bei einer nicht garantierten Überschussbeteiligung von 4,25 Prozent während der Laufzeit beziehungsweise eine Rente von 414 Euro, wenn die Überschussbeteiligung bei 5,25 Prozent liegen sollte. Die Rente der allein erziehenden 40-Jährigen beträgt bei 4,25 Prozent Überschussbeteiligung 225 Euro, bei 5,25 Prozent Überschussbeteiligung 271 Euro. Der 50-jährige Familienvater hat immerhin noch Anspruch auf 121 Euro (Überschussbeteiligung: 4,25 Prozent) oder 134 Euro Rente (Überschussbeteiligung: 5,25 Prozent).
Fondsgebundene Rentenversicherungen teuer
Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung, bei der das Geld des Sparers, nach Abzug der Kosten, in Fonds angelegt wird. Die Branche wirbt häufig damit, dass dabei keine Ausgabeaufschläge wie bei einer reinen Fondsanlage erhoben werden. Das mag zwar richtig sein, bedeutet aber nicht, dass der Anbieter deshalb kostenlos arbeitet. Vom Beitrag werden Kosten, die meist höher liegen als ein Ausgabeaufschlag bei Fonds, einbehalten. Da ist eine Direktanlage in einen Fondssparplan auf jeden Fall sinnvoller.
Von Vermittlern werden überwiegend Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen empfohlen (verkauft), weil diese Produkte die höchsten Provisionen für Riesterverträge bringen. Unbeliebt sind dagegen Bank- und Fondssparpläne, da diese zu gering oder gar nicht vergütet werden. Verständlich, denn wer arbeitet schon gern für „Nichts“?
Fondssparplan: Höhere Renditechancen
Die mit Abstand höchste mögliche Förderrente bieten die Fondssparpläne, die das Geld des Riester-Sparers in börsennotierten Aktienfonds anlegen. Um erfolgreich zu sein, müssen aber die Aktienmärkte mitspielen. Fondssparpläne bergen deshalb auch das größte Risiko. Allerdings ist per Gesetz garantiert, und das haben alle Riester-Produkte gemeinsam, dass auf jeden Fall zumindest die Beiträge und Zulagen des Riester-Sparers bei Rentenbeginn vorhanden sind. Die Gefahr, dass geförderte Fondsprodukte keinen eigenen Gewinn abwerfen, ist zwar gering, liegt aber im Bereich des Möglichen. Dieser Gefahr kann man am besten durch lange Laufzeiten entgegenwirken. Deshalb sind Fondssparpläne vor allem für Anleger geeignet, die noch eine lange Spardauer von 10, 15 oder mehr Jahren vor sich haben.
Ein klarer Vorteil von Riester-Fondssparplänen ist deren Transparenz. Der Anleger weiß jederzeit, in welcher Fondsanlage sein Kapital steckt, da die Anbieter die Anlagestrategie offen legen. Durch Umschichten bieten einige Anbieter dem Anleger die Möglichkeit, selbst die Anlagestrategie zu beeinflussen, was aber selten zu befürworten ist, wenn der Sparer von Aktien und Fonds oder sogar von Geldanlagen allgemein wenig bis keine Ahnung hat. Hier sind Berater und nicht Verkäufer gefragt.
An den dargestellten Beispielpersonen wird deutlich, dass der Fondssparplan im Normalfall für Langzeitsparer am lukrativsten sein kann. Im Beispiel wird eine durchschnittliche Wertentwicklung von 7,70 Prozent pro Jahr unterstellt. Das entspricht der historischen Wertentwicklung des Aktienfonds einer großen deutschen Fondsgesellschaft. Ihr Riester-Produkt ist beim Fondssparplan-Vergleich der Stiftung Warentest im Jahr 2002 zum Testsieger gekürt worden. Ende 2005 hat die Stiftung das Produkt erneut ausdrücklich gelobt, was aber auf keinen Fall davon abhalten sollte, sich nach anderen Angeboten am Markt umzuschauen. Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft und können aufgrund der Ertragsschwankungen bei Fonds stark abweichen.
Bei der angenommenen Wertentwicklung könnte sich unser 30-jähriger Single im Gegensatz zum Banksparplan auf eine voraussichtliche Rentenzahlung von 848 Euro, also 321 Euro monatlich mehr, im Alter von 65 Jahren freuen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzlich garantierte Beitragsrückgewähr der Sparbeträge und Zulagen nur für die Zeit nach Renteneintritt gilt. Zwischendurch darf der Wert der Anlage also durchaus niedriger sein als die eingezahlten Beiträge und Zulagen.
Flexibel in Bezug auf die Verfügbarkeit sind Riester-Produkte insgesamt nicht. Wer während der Laufzeit über sein Riester-Kapital verfügen will, muss deshalb damit rechnen, dass er Geld verliert. Die gewährten Zulagen müssen zurückbezahlt und der Kapitalertrag nachversteuert werden.
Eine Ausnahme gilt: Für den Erwerb oder Bau eines eigengenutzten Hauses oder Wohnung können zinslos - sofern vorhanden - mindestens 10.000 Euro, maximal aber 50.000 Euro entnommen werden. Der Betrag muss aber spätestens zum Rentenbeginn wieder zurückbezahlt sein. Somit hat diese Möglichkeit überwiegend einen rein hypothetischen Wert, der sich aber bei entsprechender Fachkenntnis durchaus realisieren lässt.
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