UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Startseite Archiv Artikel 2006 Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung

Wenn man eine Kerze in der Mietwohnung hat brennen lassen und dadurch einen Hausbrand verursacht ? oder als Fahrradfahrer einen Passanten anfährt und schwer verletzt?

Ohne eine Haftpflichtversicherung führen solch folgenschwere Ereignisse bis zum privaten, finanziellen Ruin. Das Gesetz (BGB) sagt klipp und klar: „ Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines andern verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Den Schaden muss man noch nicht einmal selbst verursacht haben.

Als Erziehungsberechtigter ist man in den meisten Fällen auch für die eigenen Kinder verantwortlich – und wie schnell geht etwa beim Fußballspiel die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch, hört man oft. Wenn das der schlimmste Schaden wäre könnte man das auch ohne Versicherung verkraften.

Grundsätzlich haftet man mit seinem gesamten Vermögen und zahlt bei bleibenden Gesundheitsschäden bei jemandem, den man verletzt hat, oft ein Leben lang.

Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb eine der Versicherungen, die man haben muss.

Sie sollte für fast alle fahrlässig verursachten Schäden einspringen – egal ob Sach- Personen- oder Vermögensschäden. Der Haftpflichtversicherer klärt außerdem, ob der Versicherte schadenersatzpflichtig ist und weist womöglich unberechtigte Forderungen ab. Die Versicherung übernimmt neben den Regulierungskosten auch notwendige Prozesskosten und führt, wenn es soweit kommen sollte, für den Versicherten unter Umständen auch die gerichtliche Auseinandersetzung.

Aber auch hier gilt:
den eigenen Bedarf an Versicherungsschutz feststellen!