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Das eigene Alter und die Vorsorge dafür – beides sind Dinge, die man(n) gern verdrängt. Die Folge: Drei Viertel der Frauen werden im Alter oder bei einem Ausfall des Verdieners in der Familie (der, der für die Arbeit bezahlt wird) ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, wenn sie sich allein auf die gesetzliche Sozialversicherung und Fürsorge verlassen, so Bruno Steiner vom Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP) in Mainz.
Besonders betroffen sind Frauen, die sich um die Kinder und Haushalt kümmern: Hier besitzt nur ein Drittel eigene gesetzliche Rentenansprüche oder sorgt privat vor. Diese Ergebnisse von Umfragen bei 30- bis 59jährigen Frauen zeigen, dass eine Vorsorge für Frauen besonders dringlich ist. Frauen haben seit je geringere gesetzliche Rentenansprüche als Männer. Das ist systembedingt, denn die beitragsfinanzierte gesetzliche Rente ist auf eine möglichst kontinuierliche, lebenslange Erwerbstätigkeit zugeschnitten. Doch viele Frauen tauschen zugunsten der Familie die volle Stelle gegen einen Teilzeitjob ein oder geben den Beruf ganz auf.
So sind 85 Prozent aller Teilzeittätigen in Deutschland Frauen, 44 Prozent aller Mütter scheiden völlig aus dem Erwerbsleben aus. Frauen haben nach statistischen Werten eine monatliche Rente (Ende 2002 gezahlten Altersrenten für Frauen) von durchschnittlich rund 485 Euro. Die entsprechende Rente bei Männern betrug dagegen knapp 990 Euro. Bei den „Früh“-Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erreicht die Durchschnittsrente bei Frauen 656 Euro und bei Männern 836 Euro, die Witwenrenten 532 Euro. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern.
Im Westen erzielen Frauen mit einer Durchschnittsrente von 458 Euro nur 48 Prozent der Durchschnittsrenten männlicher Versicherter (948 Euro). In den neuen Bundesländern kommen Frauen aufgrund der früher höheren Erwerbsbeteiligung mit einer durchschnittlichen Rente von 620 Euro auf 62 Prozent der Renten ihrer männlichen Kollegen (993 Euro). Zwar ist den meisten Frauen bewusst, dass ihre Altersabsicherung ungenügend ist und dass sie mehr dafür tun müssen. Dennoch handeln viele nicht danach, weil sie „keine Lust haben, sich schon heute darum zu kümmern“. Die überwiegende Mehrheit der Frauen kommt zudem mit der Flut der Versorgungsangebote nicht zurecht. „zuviel und zu unverständlich“, so das Urteil. Schließlich sind drei Viertel der Frauen – aber auch fast ebenso viele Männer – nicht bereit, sich gegenwärtig für die Vorsorge im Alter einzuschränken. Nur jede fünfte Arbeitnehmerin – wie auch jede fünfte Arbeitnehmer – will in Zukunft mehr Geld für die Alterssicherung zurücklegen.
Die Folgen: Vielen Frauen droht im Alter die finanzielle Abhängigkeit vom Staat oder von den Angehörigen oder vom Lebenspartner. Bereits heute sind 70 Prozent der Sozialhilfeempfänger im Alter von über 65 Jahren allein stehende Frauen. Statt den Dingen ins Auge zu sehen, setzen viele von ihnen lieber die rosa Rentenbrille auf. Die Mehrheit der Frauen stuft ihren Rentenanspruch deutlich höher ein, als er tatsächlich ist. Bei den „Nur – Hausfrauen“ ist die Situation besonders prekär: Nur rund ein Drittel von ihnen hat überhaupt Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, dennoch sorgen die wenigsten von ihnen privat vor. Kein Wunder, dass über die Hälfte der verheirateten Frauen die berichtigte Befürchtung haben, bei einer Trennung nicht genügend abgesichert zu sein. Auf die notwendigen Bedürfnisse der Frauen in Sachen Vorsorge müsse deshalb besonders eingegangen werden, fordert der BFP.
Wie aber finden Frauen den Weg zur finanziellen Unabhängigkeit? Zunächst einmal müssen sie mit ihrem Partner die grundsätzlichen Geld- und Vermögensfragen klären. Um einen befürchtete Streit mit dem Partner zu vermeiden, sollte externer neutraler fachkundiger Rat zu Hilfe genommen werden, rät Bruno Steiner vom Bundesverband Finanz-Planer e.V. in Mainz. Kommt es zum Bruch, stehen geschiedene Frauen mit Miniansprüchen aus der – geteilten – gesetzlichen Rente während der Ehezeit ziemlich im Regen. Nur die wenigsten Ehepaare haben für diesen Fall mir ihrem Partner vertragliche Regelungen getroffen.
Frauen ohne eigenes Einkommen, die sich zur eigenen Altersvorsorge geltend machen. Sie könnten beispielsweise darauf bestehen, dass ihr Mann für sie die Beiträge zu einem Vorsorgevertrag auf ihren Namen übernimmt. Mindestens einen persönlichen Sparvertrag sollte jede Frau jedoch selbst abschließen. Dabei gilt: Keine Angst vor den langen Laufzeiten der Verträge, denn sie dienen ja der Altersvorsorge. Selbst wenn nur in den ersten fünf Jahren Beiträge gezahlt werden, lassen sich ansehnliche Summen für das Alter ansparen. Eine 25jährige Frau, die fünf Jahre lang jeden Monat 100 Euro in einen Sparvertrag einzahlt, besitzt bei einer angenommenen Verzinsung von nur 5 Prozent mit 30 Jahren ein Startkapital von rund 6800 Euro. Wenn sie dann z.B. fünf Jahre den Sparvertrag unterbricht und danach den Vertrag weiter mit monatlich 100 Euro bespart, hat sie bis zum Alter von 60 Jahren ein Vorsorgekapital von rund 90300 Euro zusammen. Dieser Betrag reicht, bei angenommenen 5 Prozent Verzinsung in der Auszahlungsphase, um 25 Jahre lang jeden Monat rund 500 Euro Rente zu beziehen. Dank Zins und Zinseszins genügt also, bei frühzeitigem Sparbeginn, ein relativ geringer Eigenaufwand, um zumindest eine individuelle Grundsicherung im Alter zu bilden. |