UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Startseite Archiv Artikel 2005 Forwarddarlehen - Sicherheit für die Zukunft
Forwarddarlehen - Sicherheit für die Zukunft

Wenn bei einer bestehenden Finanzierung die Zinsbindung in max. 3,5 Jahren abläuft und man damit rechnet, dass die Zinsen steigen, wäre zu überlegen, ob man sich die niedrigen Zinsen schon heute sichert =Vorratsdarlehen. In diesem Fall müsste man sofort ein Darlehensvertrag mit einer Bank schließen, die so genannte Forwarddarlehen anbietet. Die Kondition im Darlehensvertrag wäre somit gesichert, auch wenn das Zinsniveau drastisch ansteigt (=Vorteil) bzw. fällt (=Nachteil). Der Darlehensbetrag entspricht der Restschuld des auslaufenden Darlehens zum Ablauftermin. Das Darlehen wird erst zum Ablauf der bestehenden Zinsbindung, in Anspruch genommen und bis dahin fallen keine Zinsen oder Bereitstellungsgebühren an.

Das Forward-Darlehen bzw. die Sicherheit hat auch seinen Preis: je länger der Forward ist, desto höher ist der Zinsaufschlag auf die Normalkondition.

Beispiel: Bei einem Kunden läuft das Darlehen in 24 Monaten aus. Er schließt im Februar 05 ein Forward-Darlehen mit seiner Bank ab, in dem die Zehnjahreskondition (4,10 %) mit einem Zuschlag von 0,60 % (24 Monate bis Ablauf x 0,025 % Zuschlag pro Monat) versehen wurde, d. h. der Kunde muss 4,70 % laut Darlehensvertrag ab der Ablösung an den Darlehensgeber an Zins bezahlen.

Umschuldung

Bei den Darlehensverträgen bei denen höhere Konditionen festgeschrieben sind, könnte eine vorzeitige Umschuldung zwar Sinn machen, aber die Darlehensgeber lehnen dieses in aller Regel ab. Bei Verträgen, die länger als zehn Jahre laufen, wäre eine einseitige Kündigung vom Darlehensnehmer unter Vorbehalt einer 6 Monatigen Kündigungsfrist möglich.







Einige Banken stimmen jedoch der vorzeitigen Umschuldung, unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zu. Diese Vorfälligkeitsentschädigung stellt die Bank dem Kunden in Rechnung, weil der Bank ein Zinsschaden bis zur ursprünglich vereinbarten Zinsbindung entsteht. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist rechtlich zulässig, jedoch müssen Berechnungsweg und Höhe überprüft werden. Nach dem Ergebnis kann man vergleichen, ob es sinnvoller ist

• die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen und günstig weiterzufinanzieren

oder

• die Zinsbindung durchhalten und wenn die Restlaufzeit kürzer als max. 3,5 Jahre ist, ein Forwarddarlehen abzuschließen.

Tipp: Läuft der jetzige Darlehensvertrag innerhalb von zwölf Monaten ab, ist es besser statt, eines Forward-Darlehens einen „normalen“ Kapitalmarktkredit aufzunehmen und eventuell für ein paar Monate Bereitstellungszinsen aufzuwenden, als einen erhöhten Forward-Darlehenszins über die gesamte neu vereinbarte Zinsfestschreibungszeit zu bezahlen.

Holen Sie sich Rat, wenn folgende Merkmale zutreffen:

• Der Darlehensbedarf beträgt mindestens noch 50.000 €
• Ablösetermin ist in spätestens 3 ½ Jahre
• Die neue Zinsfestschreibung ( ab Ablösungstermin) soll 5 oder 10 Jahre sein
• Das Darlehen beträgt maximal 90% des Verkehrswertes
• Das Objekt wird zu mindestens 50% wohnwirtschaftlich genutzt