UBW Gunter Hintermayer

Bundesverband Finanzplaner e.V.

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Wenn die Betriebsrente zur „Falle“ wird

Die letzten Monate des Jahres 2004 werden mal wieder genutzt, die Arbeitnehmer darüber aufzuklären, welche Vorteile dadurch entstehen, dass eine „Eichel-geförderte“ Lebens- oder Rentenversicherung, eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds eingerichtet wird.

Bunt wird illustriert, welche enormen Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuerzahlungen sich erzielen lassen - die Probleme und Nachteile dieser Lösungen bleiben aber meist im Dunkeln:

Wird z.B. der Arbeitgeber gewechselt, so kann es passieren, dass der eingerichtete Vertrag beim neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt werden kann. Dies hat zur Folge, dass in einem Vertrag, der in seiner Anfangszeit mit hohen Verwaltungs- und

Vermittlungsprovisionen belastet wird, große Teile des angelegten Lohns vernichtet wird. Die Rückkaufswerte liegen u. U. weit hinter den eingezahlten Beträgen.

In den Prospekten der Gesellschaften werden in aller Regel auch nur die Vorteile, die sich in der Ansparphase ergeben, dargestellt. Welche Auswirkungen die nachgelagerte Besteuerung und die Sozialversicherungspflicht auf die Rentenbezüge hat, wird in den wenigstens Fällen korrekt dokumentiert. Darüber hinaus besteht natürlich immer noch das Problem, dass keiner von uns wissen kann, wie sich in 30 Jahren der Staat in diesen Fragen verhält. Im Sommer 2003 hätte sich kaum jemand vorstellen können, dass Auszahlungen von Direktversicherungen mit Sozialabgaben belegt werden könnten. Zum 01.01.2004 war dies Fakt.
Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmerhaushalte das Problem haben, zu geringe Rückstellungen in Ihrer konservativen kurz- und mittelfristigen Anlage getätigt zu haben, so dass große Teile des Kapitals „festzementiert“ sind und in Notfällen auf Überziehungskredite oder gar Konsumentenkredite zurückgegriffen werden muss. Die Sollzinsen dieser Verträge sind in der Regel höher als die Zinsen aus der getätigten betrieblichen Altersvorsorge, so dass aus Kundensicht unterm Strich sogar eine negative Gesamtrendite zu erwarten ist.

Unser Rat: Nehmen Sie nur dann „unflexible“ Angebote wie die der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch, wenn die Vorteile tatsächlich die Nachteile auch in Ihrem Fall überwiegen.